Braucht Basel E-Trottis? – Wenn ja, zu welchem Preis?

Mit der Rückkehr von Lime auf den Basler Markt (vgl. bz vom 4.10.19) als bislang viertem Anbieter ist die Anzahl von E-Trottis inzwischen auf 800 gestiegen, und ein Ende dieses Wachstums ist nicht absehbar, da das Geschäft „sehr schön wachsend“ sei, wie der Chef der Ortungschip-Herstellers U-Blox für diese Gefährte, Thomas Seiler, frohlockt (vgl. bz vom 11.10.19).

Eine Begrenzung nach oben ist in Basel nicht vorgesehen, einzig dass pro Anbieter nicht mehr als 200 Trottis betrieben werden dürfen. Wie viele Anbieter mehr sich auf diesen lukrativen Markt in Basel begeben werden, ist nicht abzusehen. Denn weltweit ist der E-Trotti-Markt „Big Business“ mit einem jährlichen Umsatz von etwa 17 Milliarden Franken.

Lukratives Geschäft

Dass der Markt lukrativ ist, sieht man schon daran, dass die Trottis schon nach kurzer Zeit abgeschrieben werden und eine Reparatur defekter Fahrzeuge sich schon gar nicht lohnt. Ihre Lebensdauer ist im Durchschnitt 28 Tage (vgl. bz vom 11.7.19), dann wird das zum Elektroschrott gewordene Gefährt entsorgt, eine miserable ökologische Bilanz. Was macht aber dieses Geschäft so lukrativ?

Kostenlose Allmendbenutzung für gewerblich Zwecke

Nun, die Anbieter können ohne irgendwelche Abgeltung ihr Produkt auf der Allmend feilhalten. Sie beteiligen sich in keiner Weise an der Errichtung entsprechender Parkflächen für Gefährte, die es entsprechend auch gar nicht gibt. Sie können im besten Falle an irgendeinem Veloständer deponiert werden (der mir Velofahrendem dann fehlt), oder im schlimmsten Fall ganz einfach mitten auf dem Trottoir, Letzteres ohne irgendwelche Konsequenzen für Anbieter und Nutzer.

Jeder Velo-Laden in Basel muss, will er die Zweiräder auf der Allmend zwischenlagern oder ausstellen, entsprechende Allmendnutzungsgebühren zahlen. Nicht so die E-Trotti-Anbieter. Kurz: Diese machen ihr Geschäft auf Kosten der Allgemeinheit, sei es nun, dass sie keine Allmendgebühren zahlen oder dass ihr Produkt ungestraft irgendwo abgestellt werden darf.

Konsequenterweise müsste der Kanton die Betreiber zwingen, für ihre Trottis eigene Abstellflächen zu errichten und entsprechend Allmendgebühr zu bezahlen. Ja man könnte noch weiter gehen und nur jenen Anbietern eine Konzession erteilen, die damit einverstanden sind, dass wild abgestellte Trottis von der Allmendverwaltung eingesammelt werden dürfen und nur gegen ein Entgelt wieder herausgelöst werden können.

Kannibalisierung der Fussgängerzonen

Vielleicht ist für Sie der bisher dargestellte finanzielle Aspekt der E-Trottis nicht so ärgerlich. Vielleicht ärgern Sie sich aber wie ich über die eigentliche Kannibalisierung der Fussgängerzonen durch die oft verantwortungslosen Nutzenden, die, durchaus in Kenntnis der Gesetzte, überall dort durchfahren, wo sie wollen. Die Hemmschwelle solchen Verhaltens ist aufgrund der Spielzeugnatur des Gefährts offensichtlich einiges tiefer als beim Velo.

So stellt sich die Frage: Wollen wir das? Und wenn ja, zu welchem Preis? Für mich ist klar, dass die Konzessionierung von E-Trotti-Anbieter streng an Auflagen – nicht nur in Bezug auf die Anzahl der Fahrzeuge und Anzahl Anbieter – gebunden sein muss. Sie müssten verpflichtet werden, eigene Standplätze einzurichten und entsprechende Allmendgebühren zu bezahlen. Und wenn man nicht so weit gehen will, dass die wild abgestellte E-Trottis abgeschleppt werden und ausgelöst werden müssen, so könnte man sich doch überlegen, dass Wildparkierer wie in Paris mit einer 35 Euro Busse belegt werden. Ausfindig machen lassen sich die Sünder aufgrund der letzten Buchung mit Kreditkarte allemal…

Kurz: Es muss etwas getan werden, bevor es zu spät ist.